Registrieren

Rettungswege: Das unterschätzte Genehmigungsrisiko bei Vermietung

Jede Nutzungseinheit braucht zwei Rettungswege. Was bei der Familienwohnung kein Problem ist, wird bei Einzelzimmervermietung zum Dealbreaker. Warum Brandschutz der häufigste Grund für Nutzungsuntersagungen ist.

Feuerwehrleiter an Gebäudefassade
⚠️ Das Wichtigste in Kürze

Bei Einzelzimmervermietung wird jedes Zimmer zur eigenen Nutzungseinheit – und braucht zwei unabhängige Rettungswege. In Bestandsgebäuden ist das oft nicht gegeben. Das macht die Nutzung nicht nur formell, sondern auch materiell rechtswidrig.

Die Grundregel: Zwei Rettungswege pro Nutzungseinheit

Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW müssen für Nutzungseinheiten in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. Diese Regel gilt bundesweit ähnlich.

📋 § 33 BauO NRW – Erster und zweiter Rettungsweg

Der erste Rettungsweg führt in der Regel über die notwendige Treppe. Der zweite Rettungsweg kann über eine weitere Treppe, über Balkone/Terrassen oder über die Rettungsgeräte der Feuerwehr (Leitern) führen.

Was ist eine Nutzungseinheit?

Eine Nutzungseinheit ist ein räumlich und funktionell abgeschlossener Bereich innerhalb eines Gebäudes. Klassische Beispiele:

  • Eine Wohnung (alle Zimmer zusammen = eine Nutzungseinheit)
  • Ein Ladengeschäft
  • Ein Büro
  • Aber auch: ein einzeln vermietetes Zimmer

Hier liegt der Knackpunkt: Bei einer Familienwohnung gilt die gesamte Wohnung als eine Nutzungseinheit. Die Rettungswege müssen von der Wohnung aus erreichbar sein – nicht von jedem einzelnen Zimmer.

Warum Einzelzimmervermietung das Problem verschärft

Wird jedes Zimmer einzeln vermietet, wird jedes Zimmer zur eigenen Nutzungseinheit. Plötzlich braucht jedes einzelne Zimmer zwei unabhängige Rettungswege.

✓ Wohnung (eine Nutzungseinheit)

Die gesamte Wohnung braucht zwei Rettungswege. Von der Wohnung gibt es Zugang zum Treppenhaus (1. Rettungsweg) und ein Fenster zur Straße für die Feuerwehrleiter (2. Rettungsweg). ✓

✗ Einzelzimmer (je eine Nutzungseinheit)

Jedes Zimmer braucht zwei Rettungswege. Das hofseitige Zimmer hat zwar Zugang zum Flur, aber das Hoffenster ist für die Feuerwehr nicht erreichbar. ✗

Der Fall aus dem OVG-Urteil

Im Fall des OVG NRW 7 A 1988/23 war genau das Problem: Die hofseitigen Zimmer in den oberen Etagen hatten keinen zweiten Rettungsweg.

Befund der Bauaufsicht
  • Fußbodenhöhe über dem 2. OG zu hoch für tragbare Leitern
  • Hubrettungsgeräte im Innenhof nicht einsetzbar
  • Kein alternativer zweiter Rettungsweg vorhanden
  • Folge: Nicht nur formell, sondern auch materiell rechtswidrig

Das bedeutet: Selbst wenn die Eigentümerin nachträglich einen Bauantrag gestellt hätte, wäre die Nutzung nicht genehmigungsfähig gewesen.

Wann reicht die Feuerwehr als zweiter Rettungsweg?

Die Feuerwehr kann den zweiten Rettungsweg sicherstellen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Erreichbarkeit: Das Fenster muss für die Feuerwehr zugänglich sein
  • Anleiterhöhe: Tragbare Leitern reichen bis etwa 8 m (entspricht ca. 2. OG)
  • Hubrettungsgeräte: Erfordern Aufstellflächen und Zufahrt
  • Fenstermaße: Rettungsöffnungen müssen Mindestmaße haben
🚨 Typische Problemfälle
  • Hofseitige Zimmer ohne Feuerwehrzufahrt
  • Dachgeschoss-Zimmer über der Anleitergrenze
  • Zu kleine Fenster (unter Mindestmaß)
  • Vergitterte oder schwer zugängliche Fenster

Was bedeutet das für Vermieter?

Vor der Einzelzimmervermietung prüfen:

  1. Nutzungseinheiten definieren: Wie viele eigenständige Einheiten entstehen?
  2. Rettungswege prüfen: Hat jede Einheit zwei unabhängige Rettungswege?
  3. Bauaufsicht kontaktieren: Im Zweifel vorab klären
  4. Brandschutzgutachten: Bei komplexen Fällen professionelle Beurteilung

Mögliche Lösungen bei fehlendem zweitem Rettungsweg:

  • Einbau einer zweiten Treppe (teuer, oft nicht machbar)
  • Außentreppe oder Notleiter (genehmigungspflichtig)
  • Verbindung zwischen Nutzungseinheiten (z.B. Balkone)
  • Rückkehr zur genehmigten Nutzung (Wohnung statt Einzelzimmer)

Die Kosten der Nachrüstung vs. Nutzungsuntersagung

Die Nachrüstung von Rettungswegen kann erhebliche Kosten verursachen – aber sie sind in der Regel geringer als die Folgen einer Nutzungsuntersagung:

  • Mietausfälle für die Dauer der Stilllegung
  • Kosten für Umsetzung der Mieter
  • Rechtskosten bei gerichtlicher Auseinandersetzung
  • Im OVG-Fall: über 109.000 Euro Schaden plus Wertverlust

Rechnet sich Ihre Immobilie noch?

Berechnen Sie die Rendite unter Berücksichtigung aller Kosten und Risiken.

Zum Renditerechner →
📬

Keine Chance verpassen

Kostenloser Immobilien-Newsletter

🔨 Zwangsversteigerungen — Neue Inserate nach deinen Kriterien
📝 Ratgeber-Artikel — Finanzierung, Steuern, Altersvorsorge
🧮 Tool-Updates — Neue Rechner & Features

Du erhältst eine Bestätigungsmail (Double-Opt-In).
Jederzeit abmeldbar · Datenschutz