Der Ertragswert bildet ab, was ein vermietetes Objekt aufgrund seiner Mieteinnahmen wirtschaftlich wert ist – geeignet für Eigentümer, Käufer und Erben von vermieteten Wohnungen und Häusern. Das Ergebnis dient als Verhandlungsbasis bei Kauf oder Verkauf, für Bankgespräche und als Wertermittlung für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer (§ 182 BewG). Bei einem selbstgenutzten Eigenheim ohne Mieteinnahmen ist der Sachwertrechner die bessere Wahl.
Ertragswert = Bodenwert + Gebäudeertragswert