Ob als Vermieter nach dem Kauf oder als Mieter: Die Mietkaution muss getrennt vom übrigen Vermögen angelegt werden. Unser Partner Deutsche Mietkaution bietet dafür ein kostenloses, volldigitales Mietkautionskonto für Mieter und Vermieter.
Digital eröffnet, geführt bei der Baader Bank, mehrere Kautionen zentral verwaltbar. Aktuelle Konditionen beim Anbieter ansehen.
§ 551 BGB regelt die wichtigsten Eckpunkte der Wohnraum-Mietkaution.
Maximal drei Netto-Kaltmieten, auf Wunsch in bis zu drei Monatsraten zahlbar.
Der Vermieter muss die Kaution insolvenzfest getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen.
Die Kaution ist üblicherweise verzinslich anzulegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu.
Klassischer Weg: Mieter überweist den Betrag, Vermieter muss ihn separat anlegen und verwalten – organisatorischer Aufwand bleibt beim Vermieter.
Ein auf den Mieter laufendes, verpfändetes Konto bei einer Bank. Erfüllt die Trennungspflicht automatisch, ohne dass der Vermieter selbst ein Konto einrichten muss.
Bank oder Dritter bürgt anstelle einer Bareinzahlung – schont die Liquidität des Mieters, ist für Vermieter aber weniger gebräuchlich.
Hinweis
Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechts- oder Anlageberatung. Prüfe die aktuellen Konditionen und Vertragsbedingungen direkt beim Anbieter.
Kein eigenes Kautionskonto pro Mietverhältnis nötig, keine manuelle Verzinsung, mehrere Kautionen zentral im Dashboard verwalten – praktisch, sobald du vermietest.
Kaution bleibt jederzeit sichtbar im eigenen Namen angelegt, Auszahlung nach Auszug direkt über das Konto statt über den Vermieter.
Kostenlos für Mieter und Vermieter, digitale Eröffnung, Kontoführung bei der Baader Bank.
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