Neues Heizungsgesetz (GModG) in Kraft: 65%-Pflicht durch Bio-Treppe ersetzt
Die zum 29.07.2026 in Kraft getretene GEG-Novelle (Gebäudemodernisierungsgesetz) ersetzt die pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen durch eine schrittweise steigende Biokraftstoff-/Wasserstoff-Quote ab 2029. Für neu eingebaute fossile Heizungen gelten künftig geteilte Kostenpflichten zwischen Vermietern und Mietern.
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