Transparente Markteinordnung auf Basis offizieller Daten
Wir vergleichen den Verkehrswert eines Zwangsversteigerungsobjekts mit dem Marktdurchschnitt vergleichbarer Immobilien in derselben Stadt. Das Ergebnis ist eine Markteinordnung, keine Bewertung.
BORIS (Bodenrichtwert-Informationssystem) ist das offizielle Portal der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. In Nordrhein-Westfalen werden hier aggregierte Marktdaten veröffentlicht:
Der Verkehrswert liegt mehr als 20% unter dem Marktdurchschnitt. Das kann auf ein günstiges Objekt hindeuten – oder auf besondere Umstände (Sanierungsstau, Rechte Dritter, etc.).
Der Verkehrswert liegt zwischen -20% und +10% des Marktdurchschnitts. Das entspricht einer marktüblichen Bewertung.
Der Verkehrswert liegt mehr als 10% über dem Marktdurchschnitt. Das kann an einer besonderen Lage oder Ausstattung liegen – oder an einem optimistischen Gutachten.
Unsere Markteinordnung ersetzt keine professionelle Immobilienbewertung. Sie basiert auf Durchschnittswerten und berücksichtigt nicht:
Nutze unsere Markteinordnung als erste Orientierung. Vor einer Gebotsabgabe solltest du immer:
Die ZVG-Daten enthalten keine Angaben zu Wohnfläche, Grundstücksgröße oder Baujahr. Ohne diese Daten ist eine präzise Bewertung nicht möglich. Deshalb zeigen wir einen Vergleich mit Marktdurchschnitten.
Wir nutzen BORIS NRW als Datenquelle. Dieses System existiert nur in Nordrhein-Westfalen in dieser detaillierten Form. Andere Bundesländer haben entweder keine vergleichbaren Daten oder stellen sie nicht frei zur Verfügung.
Wir verwenden die Daten aus BORIS NRW 2025 (Stichtag: 01.01.2025). Die Bodenrichtwerte werden jährlich aktualisiert, die Marktpreise basieren auf Transaktionen der letzten 1-2 Jahre.
EFH = Einfamilienhaus. "Bestand" bedeutet, dass es sich um Durchschnittswerte für ältere Häuser handelt (Baujahr vor 1995). Neubauten haben typischerweise höhere Preise.
Die Ampel gibt dir eine schnelle Orientierung, ist aber kein Kaufsignal. Ein "grünes" Objekt kann trotzdem Probleme haben (Sanierungsstau, Mieter, etc.). Immer das Gutachten prüfen!