Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten kannst du die Abschreibung bei älteren Gebäuden mehr als verdoppeln. Legal, vom Finanzamt anerkannt.
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Das Finanzamt geht standardmäßig von 50 Jahren Nutzungsdauer aus (= 2% AfA). Bei älteren oder abgenutzten Gebäuden ist das oft unrealistisch.
Ein zertifizierter Gutachter bewertet den tatsächlichen Zustand und die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer.
§ 7 Abs. 4 EStG erlaubt eine kürzere Nutzungsdauer, wenn sie nachgewiesen wird. Das Gutachten ist der Nachweis.
Die Kosten für das Gutachten (ca. 500-1.500€) holen die meisten Investoren im ersten Jahr wieder rein.
Gebäudeanteil 200.000 €, Steuersatz 42%, Baujahr 1975
| Standard (2%) | Mit Gutachten (4%) | |
|---|---|---|
| Jährliche AfA | 4.000 € | 8.000 € |
| Steuerersparnis/Jahr | 1.680 € | 3.360 € |
| Mehrersparnis/Jahr | – | + 1.680 € |
| Über 10 Jahre | – | + 16.800 € |
* Vereinfachte Berechnung. Tatsächliche Ersparnis hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Ein Gutachten kostet typischerweise 500-1.500 €. Bei einer Mehrersparnis von 1.680 €/Jahr hast du die Kosten im ersten Jahr wieder drin – und sparst danach Jahr für Jahr.
Du gibst online die Eckdaten deines Objekts ein (Baujahr, Fläche, Zustand).
Fotos, Grundrisse und ggf. Exposé hochladen. Oft ist kein Vor-Ort-Termin nötig.
Der Sachverständige erstellt ein rechtssicheres Gutachten (ca. 1-2 Wochen).
Das Gutachten wird mit der Steuererklärung eingereicht. Ab sofort höhere AfA!
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