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Statt 2% AfA: bis zu 5% pro Jahr

Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten kannst du die Abschreibung bei älteren Gebäuden mehr als verdoppeln. Legal, vom Finanzamt anerkannt.

Worauf es ankommt: Das Gutachten muss von einem qualifizierten Sachverständigen stammen und methodisch nachvollziehbar sein, damit es vor dem Finanzamt Bestand hat.

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Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Das Finanzamt geht standardmäßig von 50 Jahren Nutzungsdauer aus (= 2% AfA). Bei älteren oder abgenutzten Gebäuden ist das oft unrealistisch.

Sachverständigen-Gutachten

Ein zertifizierter Gutachter bewertet den tatsächlichen Zustand und die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer.

Rechtlich anerkannt

§ 7 Abs. 4 EStG erlaubt eine kürzere Nutzungsdauer, wenn sie nachgewiesen wird. Das Gutachten ist der Nachweis.

Schnelle Amortisation

Die Kosten für das Gutachten (ca. 500-1.500 €) holen die meisten Investoren im ersten Jahr wieder rein.

Beispiel: So viel kannst du sparen

Gebäudeanteil 200.000 €, Steuersatz 42%, Baujahr 1975

Standard (2%) Mit Gutachten (4%)
Jährliche AfA 4.000 € 8.000 €
Steuerersparnis/Jahr 1.680 € 3.360 €
Mehrersparnis/Jahr + 1.680 €
Über 10 Jahre + 16.800 €

* Vereinfachte Berechnung. Tatsächliche Ersparnis hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Gutachtenkosten vs. Ersparnis

Ein Gutachten kostet typischerweise 500-1.500 €. Bei einer Mehrersparnis von 1.680 €/Jahr hast du die Kosten im ersten Jahr wieder drin – und sparst danach Jahr für Jahr.

Wann lohnt sich ein Gutachten?

Besonders sinnvoll bei

  • Altbauten (Baujahr vor 1980)
  • Sanierungsbedürftigen Objekten
  • Gebäuden mit veralteter Technik (Heizung, Elektrik)
  • Hohem Gebäudeanteil (je höher, desto mehr Ersparnis)
  • Hohem persönlichem Steuersatz

Weniger sinnvoll bei

  • Neubauten (Nutzungsdauer nahe 50 Jahre)
  • Kernsanierten Gebäuden (Nutzungsdauer oft verlängert)
  • Niedrigem Gebäudeanteil (wenig Abschreibungspotenzial)
  • Niedrigem Steuersatz (geringe Ersparnis)

So läuft es ab

1. Anfrage stellen

Du gibst online die Eckdaten deines Objekts ein (Baujahr, Fläche, Zustand).

2. Unterlagen einreichen

Fotos, Grundrisse und ggf. Exposé hochladen. Oft ist kein Vor-Ort-Termin nötig.

3. Gutachten erhalten

Der Sachverständige erstellt ein rechtssicheres Gutachten (ca. 1-2 Wochen).

4. Beim Finanzamt einreichen

Das Gutachten wird mit der Steuererklärung eingereicht. Ab sofort höhere AfA.

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